Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für RÖSLE Händler.
Geschäftsbedingungen:
1. ALLGEMEINES
1.1. Im Geschäftsverkehr zwischen unseren Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als im Voraus vereinbart. Dies gilt auch für künftige Aufträge.
1.2. Abweichenden Bedingungen in Bestellurkunden unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind im Einzelfall nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
1.4. Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Listen, Angeboten, Webseiten etc., insbesondere über Maße, Gewichte, Abbildungen sind nur ungefähr ermittelt und/oder branchenübliche Näherungswerte und deshalb stets unverbindlich.
1.5. Die Verwendung unserer Markenzeichen, Markenbezeichnungen und Logos oder Abbildungen und Darstellungen von RÖSLE-Produkten im Internet, World-Wide-Web oder in anderen elektronischen oder digitalen Kommunikationsnetzen, durch Fernseh- oder Rundfunkübertragung, sowie in gedruckten Medien, bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
1.6. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, DATEN
2.1. Der Kaufvertrag kommt erst durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch uns gültig zustande. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der Ware oder die Übersendung der Rechnung gleich.
2.2. Soweit uns der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten erhoben, bearbeitet, gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen sowie, falls erforderlich, an Partnerunternehmen, sowie an Dienstleistungsunternehmen weitergegeben.
3. PREISE UND KONDITIONEN
3.1. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die bisherigen Listen ihre Gültigkeit.
3.2. Alle Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
3.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. LIEFERUNG, LIEFERFRIST
4.1. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhergesehene Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, Epidemien- oder Pandemien, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
4.2 Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird diese Lieferfrist aufgrund von Einschränkungen unseres Geschäftsbetriebs, des Geschäftsbetriebs von Vorlieferanten und Spediteuren sowie sonstigen an der Leistungserbringung beteiligten Dritten durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie überschritten, so geraten wir durch die Überschreitung des Liefertermins nicht in Verzug.
4.3. Eillieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei die Kosten zu seinen Lasten gehen. Dies gilt auch für andere vom Kunden ausdrücklich gewünschte Versandarten.
4.4. Der Mindestauftragswert beträgt € 100,– netto. Die Lieferung erfolgt ab einem Auftragswert von € 600,– netto frei Haus. Für Aufträge unter € 600,– berechnen wir € 14,95 Frachtkostenanteil, für Aufträge bis € 150,– zuzüglich € 15,– Mindermengenzuschlag.
4.5. Alle Sendungen reisen nach Übergabe an den Versandbeauftragten auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Wir behalten uns vor, Lieferungen an uns unbekannte Kunden zunächst gegen Nachnahme zu tätigen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
5. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, HAFTUNG, RÜCKSENDUNG
5.1. Wir gewährleisten eine sorgfältige Verarbeitung von einwandfreien Rohstoffen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 4.5.
5.2. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Funktionsfähigkeit während zwei Jahren seit Ablieferung. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Benutzung, Zweckentfremdung, fehlerhafter Montage oder Instandsetzung. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
5.3. Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des dreimaligen Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.7. Warenrücksendungen sind in jedem Fall zum Zwecke einer reibungslosen Abwicklung vorher mit uns abzustimmen. Unfreie und vorher nicht angemeldete bzw. vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen.
6. ZAHLUNG
6.1. Zahlungen sind grundsätzlich wie folgt zu leisten: – Bankeinzug mit 3 % Skonto bei Rechnungsstellung – Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto – Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
6.2. Zahlungen mit Wechseln und/oder Schecks werden vorbehaltlich der Einlösung erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und wenn die entsprechenden Wechselkosten, insbesondere Diskont und Gebühren, voll in bar vergütet werden und es sich um rediskontierbare Papiere handelt.
6.3. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegeben, wegen Ansprüchen aus früheren oder anderen Geschäften ist es ausgeschlossen. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der RÖSLE GmbH & Co. KG und dem Kunden vor. Im Falle von Wechselzahlungen des Kunden sind dazu weitere gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
7.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungseinstellung, Nichteinlösung von Scheck oder Wechsel, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
7.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
7.6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILUNWIRKSAMKEIT
8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Marktoberdorf.
8.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für Marktoberdorf zuständige Gericht.
8.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung weitgehend entspricht.